Führerschein
Dank einer Vereinbarung zwischen der EU und den EWR-Ländern ist ein internationaler Führerschein nicht erforderlich, wenn man in Norwegen Urlaub macht oder wenn man nach Norwegen umzieht. Sie können Ihren deutschen Führerschein ungeachtet der Länge Ihres Aufenthaltes im Land benutzen.
Besonderheiten bezüglich der Geltungsdauer ergeben sich hinsichtlich den Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E.
Personen, die über 70 Jahre alt sind müssen während des Fahrens zusätzlich zur Fahrerlaubnis ein Gesundheitsattest (legeattest NA 0202c) bei sich führen.
Auswechseln der Fahrerlaubnis
Gründe zum Auswechseln der deutschen Fahrerlaubnis:
- Namensänderungen
- Änderungen des physischen Zustands
- Antrag auf Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts in einen Kartenführerschein
Sollten Sie weiterhin mit Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes. In der Regel ist das persönliche Erscheinen bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Sollten Sie in Norwegen gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die norwegische Fahrerlaubnisbehörde.
Eintausch der deutschen Fahrerlaubnis in eine norwegische Fahrerlaubnis
Eine gültige Fahrerlaubnis, die in Deutschland ausgestellt wurde und in Norwegen gültig ist, kann in den entsprechenden Klassen (alle außer M, S und T) in eine norwegische Fahrerlaubnis eingetauscht werden, wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in Norwegen hat. Es gibt Besonderheiten bei allen C- und D- Klassen.
Folgende Unterlagen sind der Verkehrsbehörde (Vegdirektoratet) zuzusenden:
- Deutsche Fahrerlaubnis
- Antrag auf Eintausch in eine norwegische Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Eintausch in eine norwegische Fahrerlaubnis kann als Pdf-Datei auf Englisch unter dem Punkt „driving licence“ auf der Website von Statens Vegvesen heruntergeladen werden, s. Link in der rechten Spalte.
Verlust der deutschen Fahrerlaubnis
Sollten Sie Ihre deutsche Fahrerlaubnis verloren haben, müssen Sie, um eine norwegische Fahrerlaubnis zu erhalten, nachweisen, dass Sie im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis sind. Diesen Nachweis erfragen sie bei den folgenden Institutionen:
Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999: Kraftfahrtbundesamt
Fahrerlaubnis bis 01.01.1999: ausstellende Fahrerlaubnisbehörde
Weitere Informationen sowie ein Kontaktformular finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes, s. Link in der rechten Spalte.
Vorläufige Fahrerlaubnis
Die lokale Verkehrsbehörde (Regionvegkontoret) oder die Polizei kann eine vorübergehende Fahrerlaubnis von drei Monaten ausstellen. Diese vorläufige Fahrerlaubnis gilt für Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland, nicht aber für Deutschland!
Voraussetzungen:
- deutsche Fahrerlaubnis bzw. Fahrerlaubnis aus einem EU/EWR-Staat
- Wohnsitz in Norwegen
- Verlust oder Diebstahl der bisherigen Fahrerlaubnis (Nachweis durch Verlustformular der Polizei)
- Nachweis der Notwendigkeit der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis befindet sich an schwer zugänglichem Ort
Duplikat / Abschrift der deutschen Fahrerlaubnis
Anstatt der vorläufigen Fahrerlaubnis kann auch eine längerfristig gültige Fahrerlaubnis beantragt werden. Diese besteht in einer Abschrift der bisherigen deutschen Fahrerlaubnis.
Voraussetzungen:
- vorübergehenden Fahrerlaubnis
- Wohnsitz in Norwegen
- Verlust oder Diebstahl der deutschen Fahrerlaubnis, wenn die Fahrerlaubnis nicht innerhalb eines Monats seit der Ausstellung der vorübergehenden Fahrerlaubnis wieder aufgetaucht ist
Internationaler Führerschein
Sofern Sie in Norwegen wohnen und für Reisen in andere Länder (z.B. Australien) einen internationalen Führerschein. benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Organisationen in Norwegen:
NAF (Norges Automobilforbund): www.naf.no
KNA (Kongelig Norsk Automobilklub), www.kna.no
MA (Motorførerenes Avholdsforbund), www.ma-norge.no