Leben, arbeiten und studieren in Norwegen
Diese Seite enthält eine Sammlung nützlicher Links zu offiziellen Institutionen, die Informationen auf Deutsch und Englisch zu den Themen "Leben, arbeiten und studieren" in Norwegen bieten. Wenn Sie Fragen zu den Regelungen haben, wenden Sie sich bitte an die unten genannten norwegischen Behörden.
Zusätzliche Informationen zu den Bereichen "Arbeiten" bzw. "Studieren" in Norwegen finden Sie rechts auf dieser Seite.
Werden Sie sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten?
Sofern Sie sich als deutscher Staatsangehöriger mehr als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, müssen Sie sich bei der norwegischen Polizei registrieren. Hierfür ist u.a. ein Reisepass erforderlich. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter folgendem Link:
UDI - Norwegian Directorate of Immigration (Seite auf Englisch)
Vor Ihrer Ausreise aus Deutschland
Lassen Sie sich vor Ihrer Ausreise aus Deutschland auf jeden Fall von folgenden Stellen beraten: a) Ihrem Einwohnermeldeamt wegen Ihrer Abmeldung sowie der Ausstellung eines Reisepasses, b) Ihrem Finanzamt wegen steuerrechtlichen Fragen und c) Ihrer Krankenversicherung zur Gewährleistung, dass Sie vorübergehend auch in Norwegen noch von Ihrer Krankenversicherung Leistungen erhalten können. Je nach Ihrer Einzelsituation sollten Sie auch Ihre örtliche Rentenberatungsstelle und Ihr örtliches Arbeitsamt kontaktieren.
Informationsangebot des Bundesverwaltungsamts
Im Internet-Angebot des Bundesverwaltungsamts (BVA) finden Sie eine ausführliche Darstellung eines
Informations- und Beratungsangebotes zum Thema Auswanderung und Auslandstätigkeit.
www.auswandern.bund.de
Weitere Informationen zum Thema Wohnen und Arbeiten in Norwegen
Die deutsche Website der Königlich Norwegischen Botschaft in Berlin bietet einen umfangreichen und sehr informativen Leitfaden zum Thema Wohnen und Arbeiten in Norwegen. Von den norwegischen Behörden (Polizei, Arbeitsbehörde und Steuerbehörde) ist ein gemeinsames nationales Zentrum für ausländische Arbeitnehmer in Norwegen etabliert worden, s. Link unten.
Ein erster Schritt nach Norwegen
Informationen, die eine Ankunft in Norwegen erleichtern, bietet die Broschüre "Mobil in Europa - Norwegen", die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) als kostenloser Download angeboten wird und detailliert über Land und Leute, Ausbildung, Arbeit, die soziale Absicherung sowie weiterführende Informationsmöglichkeiten berichtet.
"Mobil in Europa - Norwegen"
Doppelbesteuerungsabkommen
Das Abkommen zwischen dem Königreich Norwegen und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Rentenbesteuerung
Mit dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde eine schrittweise Besteuerung von Renten und Pensionen eingeführt. Die Besteuerung richtet sich nach dem deutsch-norwegischen Doppelsteuerabkommen sowie der Staatsangehörigkeit des Rentenempfängers. Rentenempfänger mit alleinigem Wohnsitz Norwegen könnten der Besteuerung in Norwegen unterliegen.
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Zollbestimmungen für Reisende von und nach Norwegen (auch PKW-Einfuhr)
Sollten Sie bei einem Umzug Ihren eigenen PKW mitbringen wollen oder haben Sie Fragen zu norwegischen Zollbestimmungen, so erkundigen Sie sich frühzeitig nach den geltenden zollrechtlichen Bestimmungen beim norwegischen Zoll.
Reisen mit Haustieren (Hund, Katze, Frettchen) und Pferden
Die Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen dienen in erster Linie als Vorkehrungen gegen Tollwut. Im Gegensatz zu Deutschland gilt Norwegen als tollwutfrei. Reisebestimmungen für Pferde dienen dem Schutz gegen Krankheiten wie Pferdepest.
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Wichtiger Hinweis
Für die Eröffnung eines Kontos muss bei norwegischen Banken seit 01.03.2007 ein Reisepass vorgelegt werden. Insbesondere für Arbeitnehmer ist die Eröffnung eines Kontos in Norwegen zum Erhalt des Lohnes unerlässlich. Die Botschaft empfiehlt daher sich vor Ausreise aus Deutschland einen Reisepass von der Heimatbehörde ausstellen zu lassen.
Informationen zum Umzug nach Norwegen und zur Rückkehr nach Deutschland
Die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit) berät Sie sowohl hinsichtlich des Umzuges nach Norwegen als auch zu Ihrer eventuellen Rückkehr. Wenn Sie beabsichtigen, nach Norwegen umzuziehen, oder wenn Sie den Wunsch haben, wieder nach Deutschland zurückzukehren, steht Ihnen die ZAV gern beratend zur Seite und gibt Ihnen Informationen, die den Umzug erleichtern:
Centre for German Legal Information
Das Internetportal Centre for German Legal Information bietet einen übersichtlichen Zugang zu deutschen juristische Informationen in englischer Sprache. Die Datenbank ist frei zugänglich und enthält etwa 1000 verschiedene Dokumente.
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Ny i Norge.no
Sie haben sich entschieden nach Norwegen zu kommen. Nyinorge.no wird Ihnen die wichtigsten Fragen, die Sie zum Thema „Leben in Norwegen“ haben, beantworten. Nyinorge.no hilft Ihnen bei Rechtsfragen, zeigt Ihnen Möglichkeiten und gibt Hinweise, die Ihnen z.B. bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis behilflich sind.
www.nyinorge.no
Norge.no
Norway.no wurde 2004 etabliert und ist die englische Version des Internetportals der öffentlichen norwegischen Behörden. Hier finden Sie Informationen über staatliche Dienestleistungen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene. (Die norwegische Version finden Sie auf der Internetadresse norge.no)
Norway.no
Kirchenzugehörigkeit im Ausland
Jeder, der ins Ausland zieht, verliert dadurch die Zugehörigkeit zu seiner Kirchengemeinde in Deutschland. In Norwegen jedoch wird er nicht automatisch in einer Gemeinde eingeschrieben, sondern er muss sich selbst bei einer Gemeinde oder Kirche anmelden. Es gibt in Norwegen eine deutschsprachige evangelische Gemeinde, darüber hinaus gibt es Angebote für alle Konfessionen in norwegischer und teilweise englischer Sprache. Auswahl einiger Kirchen in Norwegen